Florist/Floristin

Verordnung über die Berufsausbildung

vom 31. Janaur 2025

Verordnung über die Berufsausbildung zum Floristen und zur Floristin (Floristen-Ausbildungsverordnung - FloristAusbV) vom 31. Januar 2025 veröffentlicht im BGBl Nr. 30 vom 06.02.2025.

Diese Verordnung tritt am 1. August 2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Berufsausbildung zum Floristen/zur Floristin vom 28. Februar 1997 (BGBl. I S. 396), die zuletzt durch Artikel 2 Absatz 7 des Gesetzes vom 5. Juli 2017 (BGBl. I S. 2234) geändert worden ist, außer Kraft.

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In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen.

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Bibliografische Angaben

  • Auflage: 1
  • Erscheinungsdatum: 12.03.2025
  • Umfang: 20 Seiten
  • Artikelnr: 61021022bw
  • Imprint: Ordnungsmittel
  • Sprache: Deutsch

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