Florist/Floristin
Verordnung über die Berufsausbildung
vom 2. Juli 2002
Die Verordnung ist außer Kraft gesetzt, sie wird ersetzt durch 61021022b.
Verordnung über die Berufsausbildung zum Floristen/zur Floristin vom 28. Februar 1997 (BGBl. I S. 396 vom 6. März 1997) in der Fassung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2480 vom 8. Juli 2002)
Das PDF ist barrierefrei.
Diese Verordnung tritt am 1. August 1997 in Kraft.
In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen.
Verordnung über die Berufsausbildung zum Floristen/zur Floristin vom 28. Februar 1997 (BGBl. I S. 396 vom 6. März 1997) in der Fassung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2480 vom 8. Juli 2002)
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Diese Verordnung tritt am 1. August 1997 in Kraft.
In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen.