Flexografenmeister/-in
Verordnung über das Meisterprüfungsbild
vom 18. Januar 2022
Verordnung über das Berufsbild und über die Prüfungsanforderungen im praktischen und im fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung für das Flexografen-Handwerk vom 1. August 1994 (BGBl. I S. 2014), geändert durch Artikel 2 der Verordnung zur Neuregelung des Meisterprüfungsverfahrensrechts vom 18. Januar 2022 (BGBl. I S. 39)
Diese Verordnung tritt am 1. September 1994 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über das Berufsbild des Flexografen-Handwerks vom 5. August 1968 (BGBl. I S. 907) außer Kraft.
Das PDF ist barrierefrei.
In der Meisterprüfungsverordnung werden die Qualifikationen im Meisterprüfungsberufsbild definiert sowie Prüfungsinhalte, Ablauf und Bestehen des praktischen und fachtheoretischen Teils der Meisterprüfung beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen.
Diese Verordnung tritt am 1. September 1994 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über das Berufsbild des Flexografen-Handwerks vom 5. August 1968 (BGBl. I S. 907) außer Kraft.
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In der Meisterprüfungsverordnung werden die Qualifikationen im Meisterprüfungsberufsbild definiert sowie Prüfungsinhalte, Ablauf und Bestehen des praktischen und fachtheoretischen Teils der Meisterprüfung beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen.