Fischwirt/-in
Verordnung über die Meisterprüfung
vom 21. Mai 2014
Verordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Fischwirt vom 21. Dezember 1978 (BGBl. I S. 2073), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 21. Mai 2014 (BGBl. I S. 548, 552, ber. BGBl. I S. 338)
Diese Verordnung tritt am 1. März 1979 in Kraft.
Das PDF ist barrierefrei.
In der Verordnung über die Prüfung werden die Ziele der beruflichen Fortbildung festgelegt, die Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung definiert sowie die Prüfungsinhalte beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen.
Diese Verordnung tritt am 1. März 1979 in Kraft.
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In der Verordnung über die Prüfung werden die Ziele der beruflichen Fortbildung festgelegt, die Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung definiert sowie die Prüfungsinhalte beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen.