Fachwirt (Geprüfter)/Fachwirtin (Geprüfte) für Außenwirtschaft
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss
in der Fassung vom 21. September 2023
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Geprüfter Fachwirt für Außenwirtschaft oder Geprüfte Fachwirtin für Außenwirtschaft - Bachelor Professional in Foreign Trade (Außenwirtschaftsfachwirt-Bachelor-Professional-Fortbildungsverordnung - AWFachwBAProFV)
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In der "Verordnung über die Prüfung" werden die Ziele der beruflichen Fortbildung festgelegt, die Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung definiert sowie die Prüfungsinhalte beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen.
§ 18 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Außenwirtschaftsfachwirtprüfungsverordnung vom 5. Juni 2017 (BGBl. I S. 1574), die durch Artikel 80 der Verordnung vom 9. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2153) geändert worden ist, außer Kraft.
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In der "Verordnung über die Prüfung" werden die Ziele der beruflichen Fortbildung festgelegt, die Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung definiert sowie die Prüfungsinhalte beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen.
§ 18 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Außenwirtschaftsfachwirtprüfungsverordnung vom 5. Juni 2017 (BGBl. I S. 1574), die durch Artikel 80 der Verordnung vom 9. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2153) geändert worden ist, außer Kraft.