Fachpraktiker/Fachpraktikerin für Büromanagement
Berufsausbildung behinderter Menschen
vom 16. August 2021
Mit der Rahmenregelung für Ausbildungsregelungen für behinderte Menschen gemäß § 66 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG)/§ 42r der Handwerksordnung (HwO), die am 17. Dezember 2009 (geändert am 15. Dezember 2010) als Empfehlung des Hauptausschusses (HA) des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) verabschiedet wurde, ist die Voraussetzung geschaffen, dass die Ausbildung behinderter Menschen in diesen Ausbildungsgängen wie vom Gesetzgeber gewollt nach bundeseinheitlichen Richtlinien und Standards erfolgt.
Die Ausbildung zur Fachpraktikerin für Büromanagement und zum Fachpraktiker für Büromanagement orientiert sich an dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf zum Kaufmann für Büromanagement und zur Kauffrau für Büromanagement. Fortschreitende Veränderungen in der Arbeitswelt führen zu permanenten betrieblichen Anpassungen von Arbeits- und Ausbildungsinhalten. Wie in der betrieblichen Praxis des Bezugsberufs, dessen Ausbildungsrahmenplan als Anlage der Verordnung 2013 erlassen wurde, werden auch die Inhalte für die Empfehlungen der Fachpraktiker-Regelungen gemäß aktuellen Standards vermittelt.
Fachpraktikerinnen für Büromanagement und Fachpraktiker für Büromanagement arbeiten in Unternehmen und Betrieben unterschiedlicher Größe in der privaten Wirtschaft und im Öffentlichen Dienst.
Diese Regelung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Mitteilungsblatt des Bundesanzeiger, veröffentlicht am 16.09.2021 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Ausbildungsregelung Fachpraktikerin für Bürokommunikation/Fachpraktiker für Bürokommunikation vom 15. Dezember 2010 außer Kraft.
Das PDF ist barrierefrei.
Die Ausbildung zur Fachpraktikerin für Büromanagement und zum Fachpraktiker für Büromanagement orientiert sich an dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf zum Kaufmann für Büromanagement und zur Kauffrau für Büromanagement. Fortschreitende Veränderungen in der Arbeitswelt führen zu permanenten betrieblichen Anpassungen von Arbeits- und Ausbildungsinhalten. Wie in der betrieblichen Praxis des Bezugsberufs, dessen Ausbildungsrahmenplan als Anlage der Verordnung 2013 erlassen wurde, werden auch die Inhalte für die Empfehlungen der Fachpraktiker-Regelungen gemäß aktuellen Standards vermittelt.
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