Fachpraktiker/Fachpraktikerin Hauswirtschaft
Empfehlung für eine Ausbildungsregelung Fachpraktiker gemäß § 66 BBiG/§ 42m HwO
vom 15. Dezember 2010
Die Verordnung ist nicht mehr gültig.
Die Regelung wird abgelöst durch die Regelung zum Fachpraktiker/Fachpraktikerin Hauswirtschaft und personenorientierte Serviceleistungen gemäß § 66 des Berufsbildungsgesetzes/§ 42r der Handwerksordnung (Bundesanzeiger vom 05.02.2024).
(Artikelnr. 61021397a)
Die Regelung wird abgelöst durch die Regelung zum Fachpraktiker/Fachpraktikerin Hauswirtschaft und personenorientierte Serviceleistungen gemäß § 66 des Berufsbildungsgesetzes/§ 42r der Handwerksordnung (Bundesanzeiger vom 05.02.2024).
(Artikelnr. 61021397a)