Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss

vom 9. Dezember 2019

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung vom 13. Dezember 2016 (BGBl. I S. 2909), zuletzt geändert durch Artikel 78 der Verordnung vom 9. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2153)

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2017 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen vom 25. Juni 2001 (BGBl. I S. 1239) außer Kraft.

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In der 'Verordnung über die Prüfung' werden die Ziele der beruflichen Fortbildung festgelegt, die Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung definiert sowie die Prüfungsinhalte beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen.

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Bibliografische Angaben

  • Auflage: 1
  • Erscheinungsdatum: 18.06.2020
  • Umfang: 16 Seiten
  • Artikelnr: 6102566c
  • Imprint: Ordnungsmittel
  • Sprache: Deutsch

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