Fachkraft für Metalltechnik
Verordnung über die Berufsausbildung für alle Fachrichtungen
vom 2. April 2013
Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Metalltechnik vom 2. April 2013 (BGBl. I S. 628 vom 8. April 2013)
Das PDF ist barrierefrei.
Diese Verordnung tritt am 1. August 2013 in Kraft.
In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen. Der Rahmenlehrplan legt die Inhalte fest, die im Berufsschulunterricht vermittelt werden sollen.
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