Fachkraft für Fruchtsafttechnik
Verordnung über die Berufsausbildung mit Rahmenlehrplan
vom 25. Juni 1984
Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Fruchtsafttechnik vom 25. Juni 1984 (BGBl. I S. 774 vom 28. Juni 1984) nebst Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Fachkraft für Fruchtsafttechnik (Beschluß der Kultusministerkonferenz vom 9. August 1984, Beilage zum Bundesanzeiger Nr. 227 vom 4. Dezember 1984)
Das PDF ist barrierefrei.
Diese Verordnung tritt am 1. August 1985 in Kraft.
In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen. Der Rahmenlehrplan legt die Inhalte fest, die im Berufsschulunterricht vermittelt werden sollen.
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Diese Verordnung tritt am 1. August 1985 in Kraft.
In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen. Der Rahmenlehrplan legt die Inhalte fest, die im Berufsschulunterricht vermittelt werden sollen.
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