Fachkraft für Agrarservice
Verordnung über die Berufsausbildung mit Rahmenlehrplan
vom 6. Mai 2013
Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft Agrarservice vom 23. Juli 2009 (BGBl. I S. 2157 vom 27. Juli 2009), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 6. Mai 2013 (BGBl. I S. 1250 vom 17. Mai 2013) nebst Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Fachkraft Agrarservice (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18. März 2005)
In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen. Der Rahmenlehrplan legt die Inhalte fest, die im Berufsschulunterricht vermittelt werden sollen.
Das PDF ist barrierefrei.
Diese Verordnung tritt am 1. August 2009 in Kraft.
In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen. Der Rahmenlehrplan legt die Inhalte fest, die im Berufsschulunterricht vermittelt werden sollen.
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Diese Verordnung tritt am 1. August 2009 in Kraft.