Fachberater/Fachberaterin für Finanzdienstleistungen

Verordnung über die Prüfung zu anerkannten Fortbildungsabschlüssen

vom 9. Dezember 2019

Verordnung über die Prüfung zu anerkannten Fortbildungsabschlüssen in der Finanzdienstleistungswirtschaft vom 9. Februar 2012 (BGBl. I S. 274), zuletzt geändert durch Artikel 58 der Verordnung vom 9. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2153)

Diese Verordnung tritt am 1. August 2012 in Kraft.

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In der 'Verordnung über die Prüfung' werden die Ziele der beruflichen Fortbildung festgelegt, die Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung definiert sowie die Prüfungsinhalte beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen.

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Bibliografische Angaben

  • Auflage: 1
  • Erscheinungsdatum: 10.06.2020
  • Umfang: 24 Seiten
  • Artikelnr: 61021401c
  • Imprint: Ordnungsmittel
  • Sprache: Deutsch

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