Elektrotechniker-Handwerk
Verordnung über die Meisterprüfung
vom 21. Februar 2024
Verordnung über das Meisterprüfungsberufsbild und über die Prüfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Elektrotechniker-Handwerk vom 21. Februar 2024
(BGBl. I vom 28. Februar 2024 Nr. 62)
Das PDF ist barrierefrei.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. März 2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Elektrotechnikermeisterverordnung vom 17. Juni 2002 (BGBl. I S. 2331), die zuletzt durch Artikel 2 Absatz 40 der Verordnung vom 18. Januar 2022 (BGBl. I S. 39) geändert worden ist, außer Kraft.
In der Meisterprüfungsverordnung werden die Qualifikationen im Meisterprüfungsberufsbild definiert sowie Prüfungsinhalte, Ablauf und Bestehen der Meisterprüfung beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen.
(BGBl. I vom 28. Februar 2024 Nr. 62)
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Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. März 2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Elektrotechnikermeisterverordnung vom 17. Juni 2002 (BGBl. I S. 2331), die zuletzt durch Artikel 2 Absatz 40 der Verordnung vom 18. Januar 2022 (BGBl. I S. 39) geändert worden ist, außer Kraft.
In der Meisterprüfungsverordnung werden die Qualifikationen im Meisterprüfungsberufsbild definiert sowie Prüfungsinhalte, Ablauf und Bestehen der Meisterprüfung beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen.