Elektromaschinenbauer-Handwerk
Verordnung über die Meisterprüfung
vom 21. Februar 2024
Verordnung über das Meisterprüfungsberufsbild und über die Prüfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Elektromaschinenbauer-Handwerk vom 21. Februar 2024
(BGBl. I vom 28. Februar 2024 Nr. 62)
Das PDF ist barrierefrei.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. März 2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Elektromaschinenbauermeisterverordnung vom 17. Juni 2002 (BGBl. I S. 2325), die zuletzt durch Artikel 2 Absatz 38 der Verordnung vom 18. Januar 2022 (BGBl. I S. 39) geändert worden ist, außer Kraft.
In der Meisterprüfungsverordnung werden die Qualifikationen im Meisterprüfungsberufsbild definiert sowie Prüfungsinhalte, Ablauf und Bestehen der Meisterprüfung beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen.
Der angegebene Preis gilt vorläuft.
(BGBl. I vom 28. Februar 2024 Nr. 62)
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Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. März 2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Elektromaschinenbauermeisterverordnung vom 17. Juni 2002 (BGBl. I S. 2325), die zuletzt durch Artikel 2 Absatz 38 der Verordnung vom 18. Januar 2022 (BGBl. I S. 39) geändert worden ist, außer Kraft.
In der Meisterprüfungsverordnung werden die Qualifikationen im Meisterprüfungsberufsbild definiert sowie Prüfungsinhalte, Ablauf und Bestehen der Meisterprüfung beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen.
Der angegebene Preis gilt vorläuft.