Elektromaschinenbauer-Handwerk
Verordnung über die Meisterprüfung
vom 18. Januar 2022
Die Verordnung ist nicht mehr gültig.
Die Regelung wird abgelöst durch die Verordnung über das Meisterprüfungsberufsbild und über die Prüfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Elektromaschinenbauer-Handwerk vom 21. Februar 2024 (BGBl. I vom 28. Februar 2024 Nr. 62).
Artikelnr. 6102612c
In der Meisterprüfungsverordnung werden die Qualifikationen im Meisterprüfungsberufsbild definiert sowie Prüfungsinhalte, Ablauf und Bestehen des praktischen und fachtheoretischen Teils der Meisterprüfung beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen.
Die Regelung wird abgelöst durch die Verordnung über das Meisterprüfungsberufsbild und über die Prüfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Elektromaschinenbauer-Handwerk vom 21. Februar 2024 (BGBl. I vom 28. Februar 2024 Nr. 62).
Artikelnr. 6102612c
In der Meisterprüfungsverordnung werden die Qualifikationen im Meisterprüfungsberufsbild definiert sowie Prüfungsinhalte, Ablauf und Bestehen des praktischen und fachtheoretischen Teils der Meisterprüfung beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen.