Eisenbahner/Eisenbahnerin im Betriebsdienst Lokführer und Transport

Verordnung über die Berufsausbildung

vom 14. März 2022

Verordnung über die Berufsausbildung zum Eisenbahner im Betriebsdienst Lokführer und Transport und zur Eisenbahnerin im Betriebsdienst Lokführerin und Transport*) vom 14. März 2022 (BGBl. I S. 433)

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Gemäß Artikel 3 der Verordnung zur Neuordnung der Ausbildung in eisenbahntechnischen Verkehrsberufen vom 14. März 2022 (BGBl. I S. 433, 459) tritt diese Verordnung am 1. August 2022 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Berufsausbildung zum Eisenbahner im Betriebsdienst/zur Eisenbahnerin im Betriebsdienst vom 15. Juli 2004 (BGBl. I S. 1626), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 31. August 2016 (BGBl. I S. 2138) geändert worden ist, außer Kraft.

In der „Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen.

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Bibliografische Angaben

  • Auflage: 1
  • Erscheinungsdatum: 20.04.2022
  • Umfang: 24 Seiten
  • Artikelnr: 61021025cw
  • Imprint: Ordnungsmittel
  • Sprache: Deutsch

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