Edelsteinfasser/Edelsteinfasserin
Verordnung über die Berufsausbildung mit Rahmenlehrplan
vom 2. April 1992
Verordnung über die Berufsausbildung zum Edelsteinfasser/zur Edelsteinfasserin (Edelsteinfasser-Ausbildungsverordnung) vom 2. April 1992 (BGBl. I S. 782 vom 8. April 1992) nebst Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Edelsteinfasser/Edelsteinfasserin (Beschluß derKultusministerkonferenz vom 13. April 1992, Beilage zum Bundesanzeiger Nr. 146 vom 7. August 1992)
Das PDF ist barrierefrei.
Diese Verordnung tritt am 1. August 1992 in Kraft.
In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen. Der Rahmenlehrplan legt die Inhalte fest, die im Berufsschulunterricht vermittelt werden sollen.
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Diese Verordnung tritt am 1. August 1992 in Kraft.
In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen. Der Rahmenlehrplan legt die Inhalte fest, die im Berufsschulunterricht vermittelt werden sollen.
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