Bürsten- und Pinselmachermeister/-in
Verordnung über die Meisterprüfung
vom 18. Januar 2022
Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Bürsten- und Pinselmacher-Gewerbe vom 17. November 2020 (BGBl. I S. 2443), geändert durch Artikel 2 der Verordnung zur Neuregelung des Meisterprüfungsverfahrensrechts vom 18. Januar 2022 (BGBl. I S. 39)
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2021 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Bürsten- und Pinselmachermeisterverordnung vom 27. Juli 1993 (BGBl. I S. 1414) außer Kraft.
Das PDF ist barrierefrei.
In der Meisterprüfungsverordnung werden die Qualifikationen im Meisterprüfungsberufsbild definiert sowie Prüfungsinhalte, Ablauf und Bestehen des praktischen und fachtheoretischen Teils der Meisterprüfung beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen.
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2021 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Bürsten- und Pinselmachermeisterverordnung vom 27. Juli 1993 (BGBl. I S. 1414) außer Kraft.
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In der Meisterprüfungsverordnung werden die Qualifikationen im Meisterprüfungsberufsbild definiert sowie Prüfungsinhalte, Ablauf und Bestehen des praktischen und fachtheoretischen Teils der Meisterprüfung beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen.