Berufsspezialist (Geprüfter) für Kraftfahrzeug-Servicetechnik/Berufsspezialistin (Geprüfte) für Kraftfahrzeug-Servicetechnik
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss
in der Fassung vom 25. September 2023
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Geprüfter Berufsspezialist für Kraftfahrzeug-Servicetechnik oder Geprüfte Berufsspezialistin für Kraftfahrzeug-Servicetechnik (Kraftfahrzeug-Servicetechniker-Fortbildungsprüfungsverordnung - KfzSTFPrV)
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In der Verordnung über die Prüfung werden die Ziele der beruflichen Fortbildung festgelegt, die Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung definiert sowie die Prüfungsinhalte beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen.
§ 16 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss „Geprüfter Kraftfahrzeug-Servicetechniker/Geprüfte Kraftfahrzeug-Servicetechnikerin" vom 15. Dezember 1997 (BGBl. I S. 3127), die zuletzt durch Artikel 13 der Verordnung vom 9. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2153) geändert worden ist, außer Kraft.
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In der Verordnung über die Prüfung werden die Ziele der beruflichen Fortbildung festgelegt, die Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung definiert sowie die Prüfungsinhalte beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen.
§ 16 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss „Geprüfter Kraftfahrzeug-Servicetechniker/Geprüfte Kraftfahrzeug-Servicetechnikerin" vom 15. Dezember 1997 (BGBl. I S. 3127), die zuletzt durch Artikel 13 der Verordnung vom 9. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2153) geändert worden ist, außer Kraft.
Staffelpreise
Einzelpreis ab | |
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1 Stück |
5,00 €
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2 Stück |
4,75 €
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50 Stück |
4,50 €
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250 Stück |
4,25 €
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500 Stück |
4,00 €
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