Berufsspezialist / Berufsspezialistin im Insolvenzrecht (Geprüft)
vom 24.08.2026
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Geprüfter Berufsspezialist im Insolvenzrecht oder Geprüfte Berufsspezialistin im Insolvenzrecht (Geprüfter-Berufsspezialist-Insolvenzrecht- Fortbildungsprüfungsverordnung - BSInsoFPrV).
Diese Verordnung tritt am 02. September 2026 in Kraft.
Das PDF ist barrierefrei.
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