Berufsspezialist / Berufsspezialistin für Informationstechnik und Marketing im Rechtswesen (Geprüft)
vom 02. September 2026
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Geprüfter Berufsspezialist für Informationstechnik und Marketing im Rechtswesen oder Geprüfte Berufsspezialistin für Informationstechnik und Marketing im Rechtswesen (Geprüfter-Berufsspezialist-Informationstechnik-Marketing- Rechtswesen-Fortbildungsprüfungsverordnung - BSIMRFPrV)
Das PDF ist barrierefrei.
Diese Verordnung tritt am 02. September 2026 in Kraft.
Das PDF ist barrierefrei.
Diese Verordnung tritt am 02. September 2026 in Kraft.