Berufspädagoge/-in
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss
vom 9. Dezember 2019
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Berufspädagoge/Geprüfte Berufspädagogin vom 21. August 2009 (BGBl. I S. 2927), zuletzt geändert durch Artikel 48 der Verordnung vom 9. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2153)
Diese Verordnung tritt am 1. September 2009 in Kraft.
Das PDF ist barrierefrei.
In der 'Verordnung über die Prüfung' werden die Ziele der beruflichen Fortbildung festgelegt, die Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung definiert sowie die Prüfungsinhalte beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen.
Diese Verordnung tritt am 1. September 2009 in Kraft.
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In der 'Verordnung über die Prüfung' werden die Ziele der beruflichen Fortbildung festgelegt, die Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung definiert sowie die Prüfungsinhalte beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen.