Berufsausbildung in der Bauwirtschaft (Auszug Tiefbau)
Verordnung über die Berufsausbildung
in der Fassung vom 2. April 2004
Verordnung über die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft vom 2. Juni 1999 (BGBI. I S. 1102 vom 10. Juni 1999), geändert durch die Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft vom 2. April 2004 (BGBl. I S. 522 vom 8. April 2004) (Auszug für den Bereich Tiefbau)
- Tiefbaufacharbeiter/Tiefbaufacharbeiterin
- Straßenbauer/Straßenbauerin
- Rohrleitungsbauer/Rohrleitungsbauerin
- Kanalbauer/Kanalbauerin
- Brunnenbauer/Brunnenbauerin
- Spezialtiefbauer/Spezialtiefbauerin
- Gleisbauer/Gleisbauerin
In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen.
- Tiefbaufacharbeiter/Tiefbaufacharbeiterin
- Straßenbauer/Straßenbauerin
- Rohrleitungsbauer/Rohrleitungsbauerin
- Kanalbauer/Kanalbauerin
- Brunnenbauer/Brunnenbauerin
- Spezialtiefbauer/Spezialtiefbauerin
- Gleisbauer/Gleisbauerin
In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen.