Bauwerksmechaniker/Bauwerksmechanikerin für Abbruch und Betontrenntechnik

Verordnung über die Berufsausbildung

vom 3. Juni 2024

Verordnung zur Neuordnung der Ausbildung in der Bauwirtschaft vom 3. Juni 2004 (BGBI. I Nr. 179 vom 6. Juni 2024), Verordnung über die Berufsausbildung in Hochbauberufen (Hochbauberufeausbildungsverordnung - HochbauBAusbV)

Diese Verordnung tritt am 1. August 2026 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft vom 2. Juni 1999 (BGBl. I S. 1102), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 20. Februar 2009 (BGBl. I S. 399) geändert worden ist außer Kraft.

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In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen.

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Bibliografische Angaben

  • Auflage: 1
  • Erscheinungsdatum: 03.09.2024
  • Umfang: 48 Seiten
  • Artikelnr: 61021428aw
  • Imprint: Ordnungsmittel
  • Sprache: Deutsch

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