Bautechnischer Konstrukteur/Bautechnische Konstrukteurin
Verordnung über die Berufsausbildung mit Rahmenlehrplan
vom 3. September 2025
Verordnung zur Neuordnung über die Berufsausbildung zum Bautechnischen Konstrukteur und zur Bautechnischen Konstrukteurin nebst Rahmenlehrplan vom 3. September 2025, veröffentlicht im BGBI I Nr. 203 ausgegeben am 8. September 2025
In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen. Der Rahmenlehrplan legt die Inhalte fest, die im Berufsschulunterricht vermittelt werden sollen.
Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am 1. August 2026 in Kraft.
Das PDF ist barrierefrei.
Die Verordnung über die Berufsausbildung zum Bauzeichner/zur Bauzeichnerin vom 12. Juli 2002 (BGBl. I S. 2622; 2003 I S. 277), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 31. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2493) geändert worden ist, tritt mit mit Ablauf des 31. Juli 2026 außer Kraft.
In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen. Der Rahmenlehrplan legt die Inhalte fest, die im Berufsschulunterricht vermittelt werden sollen.
Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am 1. August 2026 in Kraft.
Das PDF ist barrierefrei.
Die Verordnung über die Berufsausbildung zum Bauzeichner/zur Bauzeichnerin vom 12. Juli 2002 (BGBl. I S. 2622; 2003 I S. 277), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 31. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2493) geändert worden ist, tritt mit mit Ablauf des 31. Juli 2026 außer Kraft.