Automobilkaufmann/Automobilkauffrau
Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung
vom 28. Februar 2017
Die sachliche und zeitliche Gliederung der zu vermittelnden Kenntnisse und Fertigkeiten laut Ausbildungsrahmenplan der Ausbildungsverordnung in der Fassung vom 28. Februar 2017
Verordnung über die Berufsausbildung zum Automobilkaufmann und zur Automobilkauffrau vom 28. Februar 2017 (BGBl. I S. 318 vom 3. März 2017). Diese Verordnung tritt am 1. August 2017 in Kraft.
Der zeitliche Anteil des gesetzlichen bzw. tariflichen Urlaubsanspruches, des Berufsschulunterrichtes und der Gesellenprüfung des/der Auszubildenden ist in den einzelnen zeitlichen Richtwerten enthalten.
Im "Sachlichen und zeitlichen Gliederungsplan" für die Berufsausbildung werden die Ausbildungsinhalte thematisch und nach ihrer zeitlichen Abfolge geordnet. Dieser Plan wird auf Empfehlung der Kammern als Anlage zum Ausbildungsvertrag verwendet. In Form einer Checkliste hilft er Azubis und Ausbildern sicherzustellen, ob alle geforderten Inhalte während der Ausbildung tatsächlich vermittelt wurden.
Das PDF ist barrierefrei.
Verordnung über die Berufsausbildung zum Automobilkaufmann und zur Automobilkauffrau vom 28. Februar 2017 (BGBl. I S. 318 vom 3. März 2017). Diese Verordnung tritt am 1. August 2017 in Kraft.
Der zeitliche Anteil des gesetzlichen bzw. tariflichen Urlaubsanspruches, des Berufsschulunterrichtes und der Gesellenprüfung des/der Auszubildenden ist in den einzelnen zeitlichen Richtwerten enthalten.
Im "Sachlichen und zeitlichen Gliederungsplan" für die Berufsausbildung werden die Ausbildungsinhalte thematisch und nach ihrer zeitlichen Abfolge geordnet. Dieser Plan wird auf Empfehlung der Kammern als Anlage zum Ausbildungsvertrag verwendet. In Form einer Checkliste hilft er Azubis und Ausbildern sicherzustellen, ob alle geforderten Inhalte während der Ausbildung tatsächlich vermittelt wurden.
Das PDF ist barrierefrei.