Automatenfachmann/Automatenfachfrau
Verordnung über die Berufsausbildung mit Rahmenlehrplan
vom 1. Juli 2015
Verordnung über die Berufsausbildung zum Automatenfachmann und zur Automatenfachfrau (BGBl. I S. 1075 vom 3. Juli 2015) nebst Rahmenlehrplan (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 26. März 2015)
In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen. Der Rahmenlehrplan legt die Inhalte fest, die im Berufsschulunterricht vermittelt werden sollen.
Das PDF ist barrierefrei.
Diese Verordnung tritt am 1. August 2015 in Kraft.
In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen. Der Rahmenlehrplan legt die Inhalte fest, die im Berufsschulunterricht vermittelt werden sollen.
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Diese Verordnung tritt am 1. August 2015 in Kraft.
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