Augenoptikermeister/-in

Verordnung über das Meisterprüfungsbild

vom 18. Januar 2022

Diese Verordnung tritt am 30. Juli 2026 außer Kraft. Die neue Verordnung ist unter der Artikelnummer 6102602d erhältlich.

Verordnung über das Meisterprüfungsberufsbild und über die Prüfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Augenoptiker-Handwerk vom 29. August 2005 (BGBl. I S. 2610), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung zur Neuregelung des Meisterprüfungsverfahrensrechts vom 18. Januar 2022 (BGBl. I S. 39)

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2006 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über das Berufsbild und über die Prüfungsanforderungen im praktischen Teil und im fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung für das Augenoptiker-Handwerk vom 9. August 1976 (BGBI. I S. 2114) außer Kraft.

Das PDF ist barrierefrei.

In der Meisterprüfungsverordnung werden die Qualifikationen im Meisterprüfungsberufsbild definiert sowie Prüfungsinhalte, Ablauf und Bestehen des praktischen und fachtheoretischen Teils der Meisterprüfung beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen.

Heft

5,25 €

vergriffen

Ebenso verfügbar als:

E-Book (PDF)

Bibliografische Angaben

  • Auflage: 1
  • Erscheinungsdatum: 18.02.2022
  • Umfang: 12 Seiten
  • Artikelnr: 6102602c
  • Imprint: Ordnungsmittel
  • Sprache: Deutsch

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