Aufbereitungsmechaniker/Aufbereitungsmechanikerin

Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung

vom 9. Februar 2004

Die sachliche und zeitliche Gliederung der zu vermittelnden Kenntnisse und Fertigkeiten laut Ausbildungsrahmenplan der Ausbildungsverordnung in der Fassung vom 9. Februar 2004

Verordnung über die Berufsausbildung zum Aufbereitungsmechaniker/zur Aufbereitungsmechanikerin
vom 9. Februar 2004 (BGBl. I S. 160 vom 12. Februar 2004). Diese Verordnung tritt am 1. August 2004 in Kraft.

Der zeitliche Anteil des gesetzlichen bzw. tariflichen Urlaubsanspruches, des Berufsschulunterrichtes und der Gesellenprüfung des/der Auszubildenden ist in den einzelnen zeitlichen Richtwerten enthalten.

Im "Sachlichen und zeitlichen Gliederungsplan" für die Berufsausbildung werden die Ausbildungsinhalte thematisch und nach ihrer zeitlichen Abfolge geordnet. Dieser Plan wird auf Empfehlung der Kammern als Anlage zum Ausbildungsvertrag verwendet. In Form einer Checkliste hilft er Azubis und Ausbildern sicherzustellen, ob alle geforderten Inhalte während der Ausbildung tatsächlich vermittelt wurden.

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Bibliografische Angaben

  • Auflage: 1
  • Erscheinungsdatum: 15.03.2004
  • Umfang: 20 Seiten
  • Artikelnr: 1215113a
  • Imprint: Ordnungsmittel
  • Sprache: Deutsch

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