Modist/Modistin

Verordnung über die Berufsausbildung mit Rahmenlehrplan

vom 15. April 2004

Verordnung über die Berufsausbildung zum Modisten/zur Modistin vom 15. April 2004 (BGBI. I S. 580 vom 21. April 2004) nebst Rahmenlehrplan (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 25. März 2004)

Diese Verordnung tritt am 1. August 2004 in Kraft.

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n der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen. Der Rahmenlehrplan legt die Inhalte fest, die im Berufsschulunterricht vermittelt werden sollen.

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Bibliografische Angaben

  • Auflage: 1
  • Erscheinungsdatum: 21.06.2004
  • Umfang: 24 Seiten
  • Artikelnr: 61021195
  • Imprint: Ordnungsmittel
  • Sprache: Deutsch

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