Drechsler/Drechslerin (Elfenbeinschnitzer/Elfenbeinschnitzerin)
Verordnung über die Berufsausbildung mit Rahmenlehrplan
vom 7. Dezember 1987
Verordnung über die Berufsausbildung zum Drechsler (Elfenbeinschnitzer)/zur Drechslerin (Elfenbeinschnitzerin) (Drechsler-Ausbildungsverordnung - DrechslAusbV) vom 7. Dezember 1987 (BGBl. I S. 2521 vom 15. Dezember 1987) nebst Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Drechsler (Elfenbeinschnitzer)/Drechslerin (Elfenbeinschnitzerin) (Beschluß der Kultusministerkonferenz vom 10. November 1987)
Das PDF ist barriefrei.
Diese Verordnung tritt am 1. August 1988 in Kraft.
In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen. Der Rahmenlehrplan legt die Inhalte fest, die im Berufsschulunterricht vermittelt werden sollen.
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Diese Verordnung tritt am 1. August 1988 in Kraft.
In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen. Der Rahmenlehrplan legt die Inhalte fest, die im Berufsschulunterricht vermittelt werden sollen.