Fotomedienfachmann/Fotomedienfachfrau
Verordnung über die Berufsausbildung
vom 19. März 2008
Verordnung über die Berufsausbildung zum Fotomedienfachmann/zur Fotomedienfachfrau vom 19. März 2008 (BGBl. I S. 457 vom 31. März 2008
Das PDF ist barrierefrei.
Diese Verordnung tritt am 1. August 2008 in Kraft.
In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen.
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