Winzer/-in
Verordnung über die Meisterprüfung
vom 21. Mai 2014
Verordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf Winzer/Winzerin vom 27. August 2001 (BGBl. I S. 2255 vom 31. August 2001) zuletzt geändert durch die Verordnung (BGBl. I Nr. 21 S. 548) vom 21. Mai 2014
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung im Weinbau vom 7. September 1976 (BGBl. I S. 2715), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 20. Dezember 2000 (BGBl. I S. 2020, 2001 I S. 165), außer Kraft.
Das PDF ist barrierefrei.
In der Verordnung über die Prüfung werden die Ziele der beruflichen Fortbildung festgelegt, die Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung definiert sowie die Prüfungsinhalte beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen.
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung im Weinbau vom 7. September 1976 (BGBl. I S. 2715), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 20. Dezember 2000 (BGBl. I S. 2020, 2001 I S. 165), außer Kraft.
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In der Verordnung über die Prüfung werden die Ziele der beruflichen Fortbildung festgelegt, die Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung definiert sowie die Prüfungsinhalte beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen.