Papiertechnologe/Papiertechnologin

Verordnung über die Berufsausbildung mit Rahmenlehrplan

vom 5. Juli 2019

Verordnung über die Berufsausbildung zum Papiertechnologen/zur Papiertechnologin vom 20. April 2010 (BGBl. I S. 436 vom 28. April 2010), zuletzt geändert durch Verordnung vom 5. Juli 2019 (BGBl. I S. 930 vom 11. Juli 2019) nebst Rahmenlehrplan (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 25. März 2010)

Auf Berufsausbildungsverhältnisse, die vor dem 1. August 2019 bereits bestehen, ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Papiertechnologen/zur Papiertechnologin vom 20. April 2010 (BGBl. I S. 436), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 19. Oktober 2010 (BGBl. I S. 1433) geändert worden ist, weiter anzuwenden.
Die Änderungsverordnung tritt am 1. August 2019 in Kraft.

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In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen. Der Rahmenlehrplan legt die Inhalte fest, die im Berufsschulunterricht vermittelt werden sollen.

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Bibliografische Angaben

  • Auflage: 1
  • Erscheinungsdatum: 23.07.2019
  • Umfang: 32 Seiten
  • Artikelnr: 61021257cw
  • Imprint: Ordnungsmittel
  • Sprache: Deutsch

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