Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/-in
Verordnung über die Berufsausbildung mit Rahmenlehrplan
vom 1. Mai 2023
Verordnung über die Berufsausbildung zum Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker und zur Karosserie- und Fahrzeugbaumechanikerin vom 1. Mai 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 120 vom 8. Mai 2023) nebst Rahmenlehrplan (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 16. Dezember 2022).
Das PDF zur Verordnung ist barrierefrei.
In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen. Der Rahmenlehrplan legt die Inhalte fest, die im Berufsschulunterricht vermittelt werden sollen.
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In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen. Der Rahmenlehrplan legt die Inhalte fest, die im Berufsschulunterricht vermittelt werden sollen.