Berufsausbildung in der Bauwirtschaft (Auszug Tiefbau)
Verordnung über die Berufsausbildung mit Rahmenlehrplan
vom 2. April 2004
Verordnung über die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft vom 2. Juni 1999 (BGBI. I S. 1102 vom 10. Juni 1999), geändert durch die Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft vom 2. April 2004 (BGBl. I S. 522 vom 8. April 2004) (Auszug für den Bereich Tiefbau) nebst Rahmenlehrplan für die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 5. Februar 1999) (Auszug für den Bereich Tiefbau)
- Tiefbaufacharbeiter/Tiefbaufacharbeiterin
- Straßenbauer/Straßenbauerin
- Rohrleitungsbauer/Rohrleitungsbauerin
- Kanalbauer/Kanalbauerin
- Brunnenbauer/Brunnenbauerin
- Spezialtiefbauer/Spezialtiefbauerin
- Gleisbauer/Gleisbauerin
In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen. Der Rahmenlehrplan legt die Inhalte fest, die im Berufsschulunterricht vermittelt werden sollen.
- Tiefbaufacharbeiter/Tiefbaufacharbeiterin
- Straßenbauer/Straßenbauerin
- Rohrleitungsbauer/Rohrleitungsbauerin
- Kanalbauer/Kanalbauerin
- Brunnenbauer/Brunnenbauerin
- Spezialtiefbauer/Spezialtiefbauerin
- Gleisbauer/Gleisbauerin
In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen. Der Rahmenlehrplan legt die Inhalte fest, die im Berufsschulunterricht vermittelt werden sollen.
Staffelpreise
Einzelpreis ab | |
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13,50 €
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250 Stück |
12,75 €
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