Persönlichkeitsentwicklung als elementares Bildungsziel
die hochschullehre 15/2016
Bildung ist ein Menschenrecht und nach dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ein Grundrecht. Der Beitrag erläutert, dass Bildung - im Verbund mit fachlicher und methodischer Ausbildung - als Entwicklung von Reflexions- und Handlungskompetenz und somit als Persönlichkeitsbildung zu verstehen ist. Dabei wird Persönlichkeit durch Selbst- und Sozialkompetenzen charakterisiert, die das hochschulische Qualifikationsziel der Persönlichkeitsentwicklung definieren. Diese personalen Kompetenzen werden zu einem begrifflichen Rahmenmodell für Persönlichkeitsentwicklung ausdifferenziert, das exemplarisch Indikatoren, operationalisierbare Lehr-Lern-Prozesse und Qualitätsbewertungsverfahren vorschlägt. Dadurch sollte es möglich werden, Persönlichkeitsentwicklung strukturierter darzustellen und in die hochschuldidaktisch informierte Qualitätsentwicklung von Studium und Lehre zu integrieren. Das Rahmenmodell soll vor allem dazu dienen, die Komplexität des hochschulischen Qualifikationsziels der Persönlichkeitsentwicklung und der dafür relevanten personalen Kompetenzen besser zu verstehen. Das Persönlichkeitskompetenzmodell macht darüber hinaus grundlegende Vorschläge zur konzeptionellen und operationalen Integration von Persönlichkeitsentwicklung in Hochschullehre und Qualitätsentwicklung.