Betonfertigteilbauer/Betonfertigteilbauerin
Verordnung über die Berufsausbildung
in der Fassung vom 26. November 2015
Verordnung über die Berufsausbildung zum Betonfertigteilbauer und zur Betonfertigteilbauerin vom 13. Juli 2015 (BGBl. I S. 1179 vom 16. Juli 2015), geändert durch die Verordnung vom 26. November 2015 (BGBI. I S. 2109 vom 2. Dezember 2015)
In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen.
Das PDF ist barrierefrei.
§ 21 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. August 2015 in Kraft.
In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen.
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