Berufsausbildung in der Bauwirtschaft (Auszug Ausbau)
Verordnung über die Berufsausbildung
in der Fassung vom 2. April 2004
Verordnung über die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft vom 2. Juni 1999 (BGBI. I S. 1102 vom 10. Juni 1999), geändert durch die Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft vom 2. April 2004 (BGBI. I S. 522 vom 8. April 2004) (Auszug für den Bereich Ausbau)
Berufe:
- Ausbaufacharbeiter/Ausbaufacharbeiterin
- Zimmerer/Zimmerin
- Stukkateur/Stukkateurin
- Fliesen-, Platten- und Mosaikleger/Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerin
- Estrichleger/Estrichlegerin
- Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer/Wärme-, Kälte- und Schallschutzisoliererin
- Trockenbaumonteur/Trockenbaumonteurin
In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen.
Berufe:
- Ausbaufacharbeiter/Ausbaufacharbeiterin
- Zimmerer/Zimmerin
- Stukkateur/Stukkateurin
- Fliesen-, Platten- und Mosaikleger/Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerin
- Estrichleger/Estrichlegerin
- Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer/Wärme-, Kälte- und Schallschutzisoliererin
- Trockenbaumonteur/Trockenbaumonteurin
In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen.
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