Kaufmann/Kauffrau für audiovisuelle Medien
Verordnung über die Berufsausbildung mit Rahmenlehrplan
vom 15. Mai 1998
Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für audiovisuelle Medien/zur Kauffrau für audiovisuelle Medien vom 15. Mai 1998 (BGBl. I S. 1030 vom 28. Mai 1998) nebst Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Kaufmann/Kauffrau für audiovisuelle Medien (Beschluß der Kultusministerkonferenz vom 27. März 1998, Beilage zum Bundesanzeiger Nr. 180 vom 25. September 1998)
Das PDF ist barrierefrei.
Diese Verordnung tritt am 1. August 1998 in Kraft.
In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen. Der Rahmenlehrplan legt die Inhalte fest, die im Berufsschulunterricht vermittelt werden sollen.
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In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen. Der Rahmenlehrplan legt die Inhalte fest, die im Berufsschulunterricht vermittelt werden sollen.
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