Werksteinhersteller/Werksteinherstellerin
Verordnung über die Berufsausbildung mit Rahmenlehrplan
vom 30. März 2017
Verordnung über die Berufsausbildung zum Werksteinhersteller und zur Werksteinherstellerin vom 13. Juli 2015 (BGBl. I S. 1168 vom 16. Juli 2015), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 30. März 2017 (BGBI. I S. 682 vom 6. April 2017) nebst Rahmenlehrplan (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 26. März 2015)
Diese Verordnung tritt am 1. August 2015 in Kraft.
Das PDF ist barrierefrei.
In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen. Der Rahmenlehrplan legt die Inhalte fest, die im Berufsschulunterricht vermittelt werden sollen.
Diese Verordnung tritt am 1. August 2015 in Kraft.
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