Zahntechniker/Zahntechnikerin

Verordnung über die Berufsausbildung

vom 23. März 2022

Verordnung über die Berufsausbildung zum Zahntechniker und zur Zahntechnikerin vom 23. März 2022 (BGBl. I S. 589)

Diese Verordnung tritt am 1. August 2022 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Berufsausbildung zum Zahntechniker/zur Zahntechnikerin vom 11. Dezember 1997 (BGBl. I S. 3182) außer Kraft.

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In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen.

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Bibliografische Angaben

  • Auflage: 1
  • Erscheinungsdatum: 03.05.2022
  • Umfang: 20 Seiten
  • Artikelnr: 61021064a
  • Imprint: Ordnungsmittel
  • Sprache: Deutsch

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