Maler und Lackierer/Malerin und Lackiererin

Verordnung über die Berufsausbildung

vom 29. Juni 2021

Verordnung über die Berufsausbildung zum Maler und Lackierer und zur Malerin und Lackiererin vom 29. Juni 2021 (BGBl. I S. 2300)

Diese Verordnung tritt am 1. August 2021 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Berufsausbildung im Maler- und Lackierergewerbe vom 3. Juli 2003 (BGBl. I S. 1064, 1546) außer Kraft.

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In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen.

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Bibliografische Angaben

  • Auflage: 1
  • Erscheinungsdatum: 30.07.2021
  • Umfang: 56 Seiten
  • Artikelnr: 6102095b
  • Imprint: Ordnungsmittel
  • Sprache: Deutsch

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