Kürschner/Kürschnerin
Verordnung über die Berufsausbildung
vom 13. Februar 1997
Verordnung über die Berufsausbildung zum Kürschner/zur Kürschnerin in Industrie und Handwerk vom 13. Februar 1997 (BGBl. I S. 239 vom 25. Februar 1997)
Diese Verordnung tritt am 1. August 1997 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Berufsausbildung in der Pelzverarbeitung in Handwerk und Industrie vom 23. August 1972 (BGBl. I S. 1526) außer Kraft.
Das PDF ist barrierefrei.
In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen.
Diese Verordnung tritt am 1. August 1997 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Berufsausbildung in der Pelzverarbeitung in Handwerk und Industrie vom 23. August 1972 (BGBl. I S. 1526) außer Kraft.
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In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen.