Handzuginstrumentenmacher/Handzuginstrumentenmacherin
Verordnung über die Berufsausbildung
vom 27. Januar 1997
Verordnung über die Berufsausbildung zum Handzuginstrumentenmacher/zur Handzug‐instrumentenmacherin vom 27. Januar 1997 (BGBl. I S. 100 vom 4. Februar 1997)
Das PDF ist barrierefrei.
Diese Verordnung tritt am 1. August 1997 in Kraft.
In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen.
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Diese Verordnung tritt am 1. August 1997 in Kraft.
In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen.