Weintechnologe/Weintechnologin
Verordnung über die Berufsausbildung mit Rahmenlehrplan
vom 27. Januar 2014
Verordnung über die Berufsausbildung zum Weintechnologen/zur Weintechnologin vom 15. Mai 2013 (BGBl. I S. 1369 vom 27. Mai 2013), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 27. Januar 2014 (BGBI. I S. 90 vom 10. Februar 2014) nebst Rahmenlehrplan (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 22. März 2013)
Diese Verordnung tritt am 1. August 2013 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Weinküfer-Ausbildungsverordnung vom 7. Dezember 1982 (BGBl. I S. 1656) außer Kraft.
Das PDF ist barrierefrei.
In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen. Der Rahmenlehrplan legt die Inhalte fest, die im Berufsschulunterricht vermittelt werden sollen.
Diese Verordnung tritt am 1. August 2013 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Weinküfer-Ausbildungsverordnung vom 7. Dezember 1982 (BGBl. I S. 1656) außer Kraft.
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In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen. Der Rahmenlehrplan legt die Inhalte fest, die im Berufsschulunterricht vermittelt werden sollen.
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