Parkettleger/Parkettlegerin
Verordnung über die Berufsausbildung mit Rahmenlehrplan
vom 17. Juni 2002
Verordnung über die Berufsausbildung zum Parkettleger/zur Parkettlegerin vom 17. Juni 2002 (BGBl. I S. 1852 vom 21. Juni 2002) nebst Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Parkettleger/Parkettlegerin (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 14. Mai 2002, Beilage zum Bundesanzeiger Nr. 228 vom 6. Dezember 2002)
Diese Verordnung tritt am 1. August 2002 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Berufsausbildung zum Parkettleger vom 3. Oktober 1973 (BGBl. I S. 1471) außer Kraft.
Das PDF ist barrierefrei.
In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen. Der Rahmenlehrplan legt die Inhalte fest, die im Berufsschulunterricht vermittelt werden sollen.
Diese Verordnung tritt am 1. August 2002 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Berufsausbildung zum Parkettleger vom 3. Oktober 1973 (BGBl. I S. 1471) außer Kraft.
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In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen. Der Rahmenlehrplan legt die Inhalte fest, die im Berufsschulunterricht vermittelt werden sollen.