Meister/Meisterin für Schutz und Sicherheit

Verordnung über die Prüfung

vom 9. Dezember 2019

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Meister/Geprüfte Meisterin für Schutz und Sicherheit vom 26. März 2003 (BGBI. I S. 433), zuletzt geändert durch Artikel 23 der Verordnung vom 9. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2153)

Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig treten die Rechtsvorschriften der zuständigen Stellen über die Prüfung Werkschutzmeister/Werkschutzmeisterin außer Kraft.
(2) Die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfte Werkschutzfachkraft vom 20. August 1982 (BGBI. I S. 1232), geändert durch Artikel 4 Abs. 12 des Gesetzes vom 26. Januar 1998 (BGBl. I S. 164), sowie die Rechtsvorschriften der zuständigen Stellen über die Prüfungen Fachkraft für Geld-, Wert- und Sicherheitstransport, Geprüfte Sicherheitskraft und Geprüfte Sicherheitsfachkraft treten am 31. Dezember 2005 außer Kraft.

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In der 'Verordnung über die Prüfung' werden die Ziele der beruflichen Fortbildung festgelegt, die Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung definiert sowie die Prüfungsinhalte beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen.

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Bibliografische Angaben

  • Auflage: 1
  • Erscheinungsdatum: 10.06.2020
  • Umfang: 20 Seiten
  • Artikelnr: 6102574dw
  • Imprint: Ordnungsmittel
  • Sprache: Deutsch

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