Elektroniker/Elektronikerin
Verordnung über die Berufsausbildung mit Rahmenlehrplan
vom 30. März 2021
Verordnung über die Berufsausbildung zum Elektroniker und zur Elektronikerin*) vom 30. März 2021 (BGBl. I S. 699) nebst Rahmenlehrplan (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 16. Mai 2003)
Das PDF ist barrierefrei.
Gemäß Artikel 7 der Verordnung zur Neuordnung der Ausbildung in handwerklichen Elektroberufen vom 30. März 2021 (BGBl. I S. 662) tritt diese Verordnung am 1. August 2021 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Berufsausbildung zum Elektroniker und zur Elektronikerin vom 25. Juli 2008 (BGBl. I S. 1413) außer Kraft.
In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen. Der Rahmenlehrplan legt die Inhalte fest, die im Berufsschulunterricht vermittelt werden sollen.
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Gemäß Artikel 7 der Verordnung zur Neuordnung der Ausbildung in handwerklichen Elektroberufen vom 30. März 2021 (BGBl. I S. 662) tritt diese Verordnung am 1. August 2021 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Berufsausbildung zum Elektroniker und zur Elektronikerin vom 25. Juli 2008 (BGBl. I S. 1413) außer Kraft.
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