Asphaltbauer/Asphaltbauerin
Verordnung über die Berufsausbildung mit Rahmenlehrplan
vom 19. März 1984
Verordnung über die Berufsausbildung zum Asphaltbauer (Asphaltbauer-Ausbildungsverordnung - AsphAusbV) vom 19. März 1984 (BGBl. I S. 457 vom 24. März 1984) nebst Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Asphaltbauer (Beschluß der Kultusministerkonferenz vom 10. Februar 1984, Beilage zum Bundesanzeiger Nr. 120 vom 30. Juni 1984).
In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen. Der Rahmenlehrplan legt die Inhalte fest, die im Berufsschulunterricht vermittelt werden sollen.
Das PDF ist barrierefrei.
Diese Verordnung tritt am 1. August 1984 in Kraft.
In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen. Der Rahmenlehrplan legt die Inhalte fest, die im Berufsschulunterricht vermittelt werden sollen.
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Diese Verordnung tritt am 1. August 1984 in Kraft.